Gemeindehaus anmieten

Kann man das Evangelische Gemeindehaus für private Feiern oder Vereinstreffen anmieten?

Ja, das ist möglich. Bitte klären Sie einen gewünschten Termin mit dem Pfarrbüro ab. Sie müssen im Anschluss das Formular zur Anmietung herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt dem Pfarrbüro zukommen lassen. Nach der Genehmigung durch Pfarrer bzw. Kirchengemeinderat erhalten Sie dann die Rechnung und können einen Termin mit der Hausmeisterin wegen der Schlüsselübergabe ausmachen.

Mietantrag und Benutzerordnung

 

Sind alle Arten von Veranstaltungen erlaubt?

Nein. Laut Beschluss des Kirchengemeinderats sind keine Veranstaltungen erlaubt, bei denen es um gewerbliche Zwecke geht.

Das Gemeindehaus ist ein kirchliches Gebäude, in dem auch Gottesdienste gefeiert werden. Nach dem Recht unserer Landeskirche sind in solchen Gebäuden Veranstaltungen untersagt, die dem christlichen Glauben widersprechen. Hierzu gehören z.B. religiöse Feiern anderer Religionen.

 

Gibt es besondere Zeiten, die beachtet werden müssen?

Während des Hauptgottesdienstes am Sonntag morgen bis 11:00 Uhr sind keine Veranstaltungen im Gemeindehaus gestattet. Wenn die Kinderkirche Gottesdienst im Gemeindehaus feiert, darf während dieser Zeit auch nicht aufgeräumt werden.

Das Gemeindehaus ist für die Arbeit der Kirchengemeinde Willsbach da, nicht primär für andere Vereine oder Privatpersonen. Darum hat im Zweifelsfall eine Gruppe oder Veranstaltung der Kirchengemeinde immer Vorrang.

 

Was gibt es noch zu beachten?

Alle wichtigen Regeln finden Sie in der Hausordnung des Gemeindehauses.

 

 

Der große Saal im Gemeindehaus